AGB

Picture Colada GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich, Form
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen der Picture Colada GmbH (im
Folgenden „Picture Colada“) und dem Auftraggeber. Mit der Auftragserteilung, spätestens aber mit der
Entgegennahme von Lieferungen oder Leistungen in Kenntnis dieser Geschäftsbedingungen erkennt der
Auftraggeber die Geltung dieser Geschäftsbedingungen in jedem Fall an.
1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Picture
Colada ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch
dann, wenn Picture Colada in Kenntnis von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
Lieferungen oder Leistungen an ihn vorbehaltlos erbringt.
1.3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen
Geschäftsbedingungen.
1.4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z.B.
Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail)
abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die
Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.
2. Vertragsschluss, Abtretung von Rechten
2.1. Angebote von Picture Colada sind, soweit sie nicht ausdrücklich als freibleibend oder unverbindlich
gekennzeichnet sind, verbindlich und können vom Auftraggeber innerhalb der im Angebot bestimmten
Annahmefrist angenommen werden. Sollte in einem Angebot keine Annahmefrist bestimmt sein, kann der
Auftraggeber das Angebot innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt annehmen.
2.2. Die Annahme soll in Schrift- oder Textform erfolgen. Erfolgt diese mündlich, wird der Auftraggeber auf
Aufforderung von Picture Colada die Annahme in Schrift- oder Textform innerhalb von zwei Werktagen
bestätigen.
2.3. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Wird das Vertragsdokument auch in anderen Sprachen
ausgefertigt, geht im Falle von Abweichungen die deutsche Fassung vor.
2.4. Die Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis durch den
Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Picture Colada ist ausgeschlossen.
3. Leistungserbringung, Gestaltungsfreiheit
3.1. Für den Umfang des Auftrags ist ausschließlich das von Picture Colada erstellte Angebot maßgeblich.
3.2. Wünscht der Auftraggeber Änderungen und / oder Ergänzungen des Leistungsinhalts, wird Picture Colada
die Änderungswünsche prüfen und dem Auftraggeber in angemessener Frist mitteilen, ob die Änderungen
umsetzbar sind, ob sich hierdurch Mehrkosten und / oder eine eventuell notwendige Änderung des
terminlichen Ablaufs ergibt. Erst wenn hierüber eine verbindliche Zusatzvereinbarung geschlossen wird,
werden die gewünschten Änderungen Gegenstand des erteilten Auftrags. Bis dahin wird Picture Colada die
Leistung gemäß des ursprünglich erteilten Auftrags fortsetzen.
3.3. Die von Picture Colada zu erbringenden Leistungen erfolgen grundsätzlich in folgenden Auftragsphasen:
Konzeptionsphase, Layoutphase, Produktionsphase, Änderungsphase, wobei je nach Auftrag einzelne
Auftragsphasen auch vollständig entfallen können. Das Arbeitsergebnis jeder Auftragsphase muss vom
Auftraggeber ausdrücklich genehmigt werden und wird durch die Genehmigung zur rechtsverbindlichen
Grundlage für die weitere Leistungserbringung durch Picture Colada. Änderungen oder Ergänzungen bereits
genehmigter Ergebnisse können nur gegen gesonderte Vergütung verlangt werden.
3.4. Picture Colada ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer als Erfüllungsgehilfen
einzusetzen.
3.5. Bei der Leistungserbringung kommt Picture Colada im Rahmen der mit dem Auftraggeber vereinbarten
Vorgaben technische und künstlerische Gestaltungsfreiheit zu, soweit dies dem vom Auftraggeber
mitgeteilten Verwendungszweck und der geschuldeten Leistung nicht widerspricht.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Überlassung von Material
4.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur vertragsgemäßen Leistungserbringung durch Picture Colada
erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf eigene Kosten vollständig und zeitgerecht vorzunehmen.
4.2. Insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet, alle von Picture Colada zur Abstimmung vorgelegten Unterlagen und Dateien sorgfältig zu prüfen und unverzüglich nach Erhalt zu genehmigen oder Änderungs-
oder Ergänzungswünsche in Schrift- oder Textform mitzuteilen. Die Unterlagen bzw. Dateien gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber Änderungs- oder Ergänzungswünsche nicht innerhalb von drei Werktagen
nach Erhalt in Schrift- oder Textform mitteilt. Mit der Genehmigung übernimmt der Auftraggeber die rechtliche
Verantwortung für die sachliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit des Inhalts.
4.3. Der Auftraggeber hat Picture Colada alle für die Leistungserbringung erforderlichen Ausgangsmaterialien
(z.B. Unternehmens- und Produktinformationen, Bild-, Ton- und Filmmaterial, Grafiken) unter Einräumung der
zweckentsprechenden Nutzungsrechte unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber versichert,
dass die von ihm zur Verfügung gestellten Ausgangsmaterialien frei von Schutzrechten Dritter sind, die die zur
Auftragserfüllung erforderliche Nutzung ganz oder teilweise ausschließen. Er stellt Picture Colada insoweit
von jedweder Inanspruchnahme Dritter frei.
4.4. Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eigenen Produktionsmaterials, hat er Picture Colada dieses unter
Einräumung der erforderlichen Nutzungsrechte angemessene Zeit vor Aufnahmebeginn in einem
gebräuchlichen und verwertbaren Format unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber versichert,
dass das von ihm zur Verfügung gestellte Produktionsmaterial frei von Schutzrechten Dritter ist, die die zur
Auftragserfüllung erforderliche Nutzung, insbesondere die Bearbeitung des Produktionsmaterials durch
Picture Colada, ganz oder teilweise ausschließen. Er stellt Picture Colada insoweit von jedweder
Inanspruchnahme Dritter frei.
4.5. Muss vom Auftraggeber überlassenes Material durch Picture Colada angepasst werden, trägt der
Auftraggeber die hierfür entstandenen Kosten. Picture Colada wird dies dem Auftraggeber vorab anzeigen
und einen unverbindlichen Kostenvoranschlag hierfür übersenden. Nimmt der Auftraggeber diesen nicht an,
hat er innerhalb von zwei Wochen nach Übermittlung des Kostenvoranschlags mitzuteilen, ob das Material
durch sonstige Dritte im Auftrag des Auftraggebers angepasst oder auf dessen Einsatz verzichtet wird.
4.6. Vom Auftraggeber überlassenes Material wird von Picture Colada nicht besonders gesichert. Für
ausreichende Datensicherungen hat der Auftraggeber zu sorgen. Picture Colada übernimmt keine Haftung für
den Verlust oder die Beschädigung des vom Auftraggeber überlassenen Materials.
4.7. Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, garantiert er, dass es sich dabei
ausschließlich um GEMA-freies Material handelt oder dass er alle Rechte an verwendetem GEMA-pflichtigem
Material besitzt oder sich rechtzeitig beschafft.
4.8. Ist zur Durchführung des Auftrags die Nutzung von Räumen des Auftraggebers erforderlich, hat der
Auftraggeber Picture Colada, seinen Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen Zugang zu diesen Räumen
zu gewähren.
4.9. Kommt es durch Aufnahmen, die der Auftraggeber in Fremdbetrieben veranlasst hat, zu
Betriebsstörungen, übernimmt Picture Colada hierfür keine Haftung. Der Auftraggeber stellt Picture Colada
insoweit von jedweder Inanspruchnahme frei.
5. Vergütung, Abbruch bzw. Verschiebung von Aufnahmen
5.1. Alle von Picture Colada angegebenen Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer.
5.2. Die Erstellung eines Kostenvoranschlags wird von Picture Colada mit pauschal 1.000,00 Euro netto
berechnet. Dieser Betrag wird im Falle der Auftragserteilung an Picture Colada mit der vom Auftraggeber
geschuldeten Vergütung verrechnet. Picture Colada übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit des
Kostenvoranschlags.
5.3. Hat Picture Colada einen Kostenvoranschlag erstellt bzw. die voraussichtliche Vergütung im Angebot
kalkuliert, gilt eine Überschreitung um bis zu 10 % als vertragsgemäß. Auf darüber hinausgehende
Abweichungen wird Picture Colada den Auftraggeber unter Angabe der voraussichtlichen Mehrkosten
hinweisen. Die Mehrkosten gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht innerhalb von
zwei Wochen nach Erhalt des Hinweises in Schrift- oder Textform kündigt. Bei unterlassenem Hinweis haftet
Picture Colada auf Schadensersatz nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5.4. Der vereinbarte Preis bzw. die von Picture Colada kalkulierte Vergütung gilt für den im Angebot
aufgeführten Lieferungs- und Leistungsumfang. Alle Leistungen, die im Angebot nicht ausdrücklich genannt
sind, werden (entsprechend der im Angebot für vergleichbare Leistungen vorgesehenen Vergütung) gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für Mehr- und Sonderleistungen (z.B. aufgrund von Änderungs-
oder Ergänzungswünschen des Auftraggebers), aber auch für Nebenleistungen (z.B. Vervielfältigungen, Fremdsprachenversionen, Untertitel, Textänderungen). Auch wegen nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht
ordnungsgemäß erfüllter Mitwirkungspflichten des Auftraggebers anfallende Mehrkosten (einschließlich des
bei Picture Colada entstehenden Mehraufwands) werden gesondert berechnet.
5.5. Auslagen, die Picture Colada im Auftrag des Auftraggebers tätigt oder in seinem Interesse für erforderlich
halten darf (z.B. Kosten für Verpackung, Porto und Fracht, Reisekosten, Kosten für Datenträger, Gebühren für
Musikrechte, Lizenzkosten), werden dem Auftraggeber ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt. Bei der
Anfahrt per PKW werden pro gefahrenem Kilometer 0,50 Euro berechnet.
5.6. Wird ein Abbruch der laufenden Aufnahmen oder eine Verschiebung der Aufnahmen erforderlich,
vereinbaren die Parteien einen Ersatztermin und passen etwaige Folgetermine an.
Wird ein Abbruch der laufenden Aufnahmen oder eine Verschiebung der Aufnahmen erforderlich, ohne dass
dies von Picture Colada zu vertreten ist, kann Picture Colada für den betroffenen Aufnahmetag folgende
Zusatzvergütung verlangen:
a) in Höhe von 30 % des vereinbarten Tagessatzes für den abgesagten bzw. verschobenen Aufnahmetag bei
Absage bzw. Verschiebung, wenn dies in den Tagen 8- 14 vor dem Termin erfolgt,
b) in Höhe von 50 % des vereinbarten Tagessatzes für den abgesagten bzw. verschobenen Aufnahmetag bei
Absage bzw. Verschiebung, wenn dies in den Tagen 4 -7 vor dem Termin erfolgt,
c) in Höhe von 100 % des vereinbarten Tagessatzes für den abgesagten bzw. verschobenen Aufnahmetag bei
Absage bzw. Verschiebung, wenn dies in den letzten drei Tagen vor dem Termin oder am Aufnahmetag
erfolgt;
Eine „Erforderlichkeit“ des Abbruch oder der Verschiebung der Aufnahmen liegt auch dann vor, wenn der
Auftraggeber den Abbruch und / oder die Verschiebung fordert, z.B. wegen des angekündigten oder
aktuellen Wetters.
Wurde kein Tagessatz vereinbart, wird stattdessen der von Picture Colada in der Gesamtvergütung /
Pauschalvergütung enthaltene Vergütungsanteil zugrunde gelegt, der kalkulatorisch für den abgebrochenen /
verschobenen Aufnahmetag angesetzt wurde.
Der Nachweis eines höheren Schadens durch Picture Colada bleibt unberührt. Dem Auftraggeber bleibt der
Nachweis gestattet, dass Picture Colada überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist.
5.7 Ziffer 5.6 gilt entsprechend, wenn der Abbruch / die Verschiebung nicht einen ganzen Tag betrifft.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Picture Colada ist jederzeit berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen.
6.2. Bei Aufträgen mit einer kalkulierten Vergütung von mehr als 5.000,00 Euro netto wird Picture Colada
nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber einen Vorschuss in Höhe von 50 % der kalkulierten Vergütung
anfordern. Bei Aufträgen mit einer kalkulierten Vergütung von mehr als 10.000,00 Euro netto wird Picture
Colada zwei Vorschüsse in Höhe von je einem Drittel der kalkulierten Vergütung anfordern. Die Vorschüsse
werden innerhalb einer angemessenen Zeitspanne vor Aufnahmebeginn gestellt.
6.3. Für in sich abgeschlossene Teile eines Auftrags kann Picture Colada Abschlagszahlungen verlangen.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten auch nach Aufforderung durch Picture Colada innerhalb
einer von Picture Colada gesetzten angemessenen Frist nicht nach, ist Picture Colada berechtigt, alle bis
dahin erbrachten Lieferungen und Leistungen abzurechnen.
6.4. Nach vollständiger Auftragserfüllung erstellt Picture Colada eine Schlussrechnung, in der sämtliche Lieferungen und Leistungen, Kosten und Auslagen sowie die vom Auftraggeber bereits geleisteten Vorschuss-
und Abschlagszahlungen ausgewiesen sind.
6.5. Rechnungsbeträge werden mit Rechnungsstellung fällig und sind innerhalb von 14 Tagen nach Eingang
der Rechnung beim Auftraggeber ohne Abzug zu bezahlen.
6.6. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer
Mahnung bedarf. Während des Verzugs ist der ausstehende Betrag zum jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt
vorbehalten. Der Anspruch auf Verzinsung der Vergütung aus § 641 Abs. 4 BGB bleibt unberührt.
6.7. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers und die Zurückbehaltung von Zahlungen
wegen solcher Ansprüche sind nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind.
7. Leistungszeitpunkt, Termine
7.1. Picture Colada kann (unbeschadet von Rechten aus Verzug des Auftraggebers) eine Verlängerung von
Lieferungs- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Lieferungs- und Leistungsterminen um den
Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
7.2. Im Falle des Zahlungsverzugs des Auftraggebers ist Picture Colada berechtigt, alle Lieferungen und
Leistungen einzustellen, bis sämtliche offenen Rechnungen vollständig beglichen sind.
7.3. Picture Colada haftet nicht für die Unmöglichkeit von Lieferungen oder Leistungen oder für
Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder
Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an
Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige
Belieferung durch Lieferanten, nicht vorhersehbare Auswirkungen von Pandemien) verursacht worden sind,
die Picture Colada nicht zu vertreten hat. Soweit solche Ereignisse Lieferungen oder Leistungen wesentlich
erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist
Picture Colada zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern
sich die Lieferungs- und Leistungsfristen oder verschieben sich die Lieferungs- und Leistungstermine um den
Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der
Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche, in
Schrift- oder Textform erfolgende Erklärung gegenüber Picture Colada vom Vertrag zurücktreten.
7.4. Gerät Picture Colada mit Lieferungen oder Leistungen in Verzug oder werden Picture Colada Lieferungen
oder Leistungen, gleich aus welchem Grund, unmöglich, ist die Haftung von Picture Colada auf
Schadensersatz nach Maßgabe von Ziffer 10. dieser Geschäftsbedingungen beschränkt.
8. Abnahme
8.1. Dem Auftraggeber wird das fertige Produkt unmittelbar nach Fertigstellung in digitaler Form zugänglich
gemacht.
8.2. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, wenn das fertige Produkt den im Angebot definierten
Leistungsmerkmalen und Qualitätsanforderungen entspricht. Auch soweit das fertige Produkt von diesen
Leistungsmerkmalen bzw. Qualitätsanforderungen abweicht, die Abweichungen aber auf Wünschen des
Auftraggebers beruhen oder von diesem genehmigt wurden oder diese lediglich geringfügig sind, ist der
Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.
8.3. Der Auftraggeber hat die Abnahme innerhalb von fünf Werktagen nach Zugänglichmachung des fertigen
Produkts in Schrift- oder Textform zu erklären. Nach Ablauf dieser Frist gilt das fertige Produkt als
abgenommen, es sei denn, der Auftraggeber hat Picture Colada in Schrift- oder Textform einen Mangel
angezeigt, der die vertragsgemäße Nutzung des fertigen Produkts unmöglich macht oder wesentlich
beeinträchtigt. Unwesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme.
8.4. Das fertige Produkt gilt auch dann als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme durch
schlüssiges Verhalten erklärt, insbesondere indem er mit der Nutzung des fertigen Produkts beginnt, das
fertige Produkt z.B. online stellt oder stellen lässt.
9. Gewährleistung
9.1. Für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften,
soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist.
9.2. Technische und künstlerische Gesichtspunkte (z.B. Farbgebung, Helligkeitsschwankungen,
Kontrastschwankungen, Lautstärkeunterschiede) stellen, soweit sie sich im Rahmen der mit dem Auftraggeber
vereinbarten Vorgaben halten, keinen Mangel dar. Aus Gründen des persönlichen Geschmacksempfindens
kann der Auftraggeber daher keine Mängelrechte geltend machen.
9.3. Picture Colada haftet nicht für die sachliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit des Produktinhalts. Die
rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche Unzulässigkeit des fertigen Produkts begründet demgemäß
keinen Mangel. Der Auftraggeber stellt Picture Colada insoweit von jedweder Inanspruchnahme Dritter frei.
9.4. Offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber Picture Colada unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf
Werktagen nach Zugänglichmachung des fertigen Produkts, andere Mängel innerhalb derselben Frist ab
Entdeckung in Schrift- oder Textform anzuzeigen. Die Haftung von Picture Colada für nicht bzw. nicht
rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigte Mängel ist ausgeschlossen.
9.5. Bei berechtigter Mängelrüge ist Picture Colada nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden
Wahl zunächst zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Herstellung
eines neuen Produkts (Neuherstellung) verpflichtet und berechtigt. Das Recht von Picture Colada, die
Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
9.6. Picture Colada ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der
Auftraggeber die fällige Vergütung bezahlt. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum
Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten.
9.7. Der Auftraggeber hat Picture Colada die für die geschuldete Nacherfüllung erforderliche Zeit und
Gelegenheit zu geben. Das mangelhafte Produkt hat der Auftraggeber unverzüglich nach Zugänglichmachung
des nachgebesserten bzw. neu hergestellten Produkts zu löschen und Picture Colada die Löschung zu
bestätigen.
9.8. Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (insbesondere Transport-,
Wege-, Arbeits- und Materialkosten) trägt bzw. erstattet Picture Colada nach Maßgabe der gesetzlichen
Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann Picture Colada vom Auftraggeber die aus
der unberechtigten Mängelrüge entstandenen Kosten (insbesondere den für die Prüfung der Mangelhaftigkeit angefallenen Aufwand) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Auftraggeber nicht erkennbar.
9.9. Das Recht des Auftraggebers, den Mangel selbst zu beseitigen und von Picture Colada Ersatz der
erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, wird ausgeschlossen.
9.10. Im Falle eines Fehlschlagens, d.h. nach dem erfolglosen zweiten Versuch, der Unmöglichkeit,
Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nacherfüllung kann der
Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder die geschuldete Vergütung angemessen mindern. Bei einem
unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
9.11. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen
auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 10. dieser Geschäftsbedingungen und sind im Übrigen
ausgeschlossen.
9.12. Sämtliche Gewährleistungsrechte entfallen, wenn der Auftraggeber ohne vorherige schriftliche
Zustimmung von Picture Colada Veränderungen am fertigen Produkt (z.B. Mängelbeseitigungsarbeiten,
Änderungen an den von Picture Colada erhaltenen Dateien) vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt und
die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der
Auftraggeber die durch die Veränderungen entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
9.13. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme oder, soweit eine Abnahme nicht erforderlich ist,
ab der Lieferung. Diese Frist gilt nicht
- für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von Picture Colada oder seinen
Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren;
- für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h.
einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Eine
wesentliche Vertragspflicht ist beispielsweise die Pflicht von Picture Colada, das vereinbarte Produkt zu
erstellen und dem Auftraggeber zur Nutzung zu überlassen.
- bei Mängeln, die einer von Picture Colada ausgesprochenen Garantie unterfallen.
10. Haftung auf Schadensersatz
10.1. Auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug,
mangelhafter Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und
unerlaubter Handlung, haftet Picture Colada, soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit.
10.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Picture Colada (vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen)
nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung von Picture Colada jedoch
auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Eine wesentliche
Vertragspflicht ist beispielsweise die Pflicht von Picture Colada, das vereinbarte Produkt zu erstellen und dem
Auftraggeber zur Nutzung zu überlassen.
10.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei
Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden Picture Colada nach
gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder
eine Garantie für die Beschaffenheit des Werks übernommen wurde.
10.4. Soweit Picture Colada technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder
Beratung nicht zu dem von Picture Colada geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören,
geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
11. Kündigung, Rücktritt, Entschädigung
11.1. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten auch nach Aufforderung durch Picture Colada
innerhalb einer von Picture Colada gesetzten angemessenen Frist nicht nach, ist Picture Colada berechtigt,
den Vertrag zu kündigen und / oder eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Die Geltendmachung
weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten.
11.2. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Auftraggeber nur
zurücktreten oder kündigen, wenn Picture Colada die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies
Kündigungsrecht des Auftraggebers (insbesondere aus § 648 BGB) wird ausgeschlossen.
12. Urheberrechtliche Nutzungsrechte, Eigenwerbung
12.1. Das von Picture Colada hergestellte fertige Produkt ist urheberrechtlich geschützt. Picture Colada räumt
dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung die ausschließlichen
Nutzungsrechte am fertigen Produkt auf Dauer örtlich unbegrenzt ein. Der Auftraggeber ist berechtigt, zwecks
Verwertung des fertigen Produkts Vervielfältigungen zu erstellen und Dritten hieran einfache Nutzungsrechte
einzuräumen. Eine Veränderung des fertigen Produkts ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von
Picture Colada zulässig. Eine Entfernung der Hinweise auf Picture Colada als Produzentin ist unzulässig.
12.2. Der Auftraggeber räumt Picture Colada das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, das fertige
Produkt (auch auszugsweise) für die Eigenwerbung (z.B. bei Präsentationen vor Kunden, auf Messen und
Firmenveranstaltungen, auf der Firmenwebsite, insbesondere auch in einem Showreel, auf Werbeplakaten
und LED-Werbeflächen sowie in Social Media-Accounts) unentgeltlich zu nutzen.
12.3. Im Falle der Überlassung von Nutzungsrechten an von Dritten bezogenen Bildern oder Musikstücken
haftet vom Zeitpunkt der Überlassung an ausschließlich der Auftraggeber für eventuelle
Nutzungsrechtsverletzungen. Der Auftraggeber stellt Picture Colada insoweit von jedweder Inanspruchnahme
frei.
13. Rohmaterial, Aufbewahrungspflicht, Geschäftsgeheimnisse
13.1. Das bei der Herstellung des fertigen Produkts entstandene Rohmaterial (insbesondere Bild-, Ton- und
Filmmaterial) und die daraus hergestellten Zwischenprodukte sowie alle von Picture Colada im
Zusammenhang mit dem Auftrag erstellten Unterlagen und Dateien (z.B. Konzepte, Treatments, Drehbücher,
Storyboards, 3D-Modelle, Grafiken) sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum von Picture
Colada.
13.2. Der Auftraggeber darf die in Ziffer 13.1. genannten Gegenstände ohne vorherige schriftliche Zustimmung
von Picture Colada weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst
oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen.
13.3. Auf Verlangen von Picture Colada hat der Auftraggeber die in Ziffer 13.1. genannten Gegenstände
(einschließlich eventuell gefertigter Kopien) auf eigene Kosten vollständig an Picture Colada zurückzugeben
oder zu vernichten bzw. zu löschen, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr
benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrags geführt haben.
13.4. Soweit der Auftraggeber eine Herausgabe von Rohmaterial wünscht, muss ein dem Auftrag
angemessenes Buyout vereinbart werden. Die Kosten für den Transfer der Daten und den Datenträger trägt
der Auftraggeber.
13.5. Alle von Picture Colada im Zusammenhang mit dem Auftrag erstellten Unterlagen, Dateien und sonstigen
Daten werden grundsätzlich bis zur vollständigen Auftragserfüllung und Abnahme des fertigen Produkts durch
den Auftraggeber aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist oder bei vorzeitiger Vertragsbeendigung steht es
Picture Colada frei, die Unterlagen, Dateien und sonstigen Daten (insbesondere auch das fertige Produkt) zu
vernichten bzw. zu löschen. Eine Verpflichtung von Picture Colada zur Vernichtung bzw. Löschung besteht
jedoch nicht.
13.6. Eine Haftung von Picture Colada für Datenverlust bei der Aufbewahrung ist ausgeschlossen.
13.7 Der Auftraggeber wird alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnisse), die Picture
Colada betreffen und die der Auftraggeber im Zusammenhang mit den Vertragsverhandlungen erfahren hat
und während der Vertragserfüllung erfährt, nicht gegenüber Dritten offenlegen, Dritten nicht zugänglich
machen und / oder selbst unbefugt nutzen. Gleiches gilt für die im Rahmen der vorvertraglichen
Kommunikation über die künftige Tätigkeit zugänglich gemachten vertraulichen Informationen.
Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren
Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer,
verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Hierzu gehören insbesondere die
Kostenvoranschläge, Angebote, Auftragsbestätigungen und Änderungsangebote von Picture Colada.
Keine vertraulichen Informationen im vorstehenden Sinne sind Informationen, die
- bei Übermittlung offenkundig waren oder dies im Nachhinein werden,
- bei Übermittlung dem Auftraggeber bekannt waren,
- dem Auftraggeber ohne Rechtsbruch durch Dritte zur Verfügung gestellt worden sind oder
- der Auftraggeber ohne Verwendung vertraulicher Informationen selbst entwickelt hat.
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt dann nicht,
- wenn § 5 GeschGehG greift, und / oder
- soweit der Auftraggeber gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder
Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. In diesem Fall wird der
Auftraggeber Picture Colada unverzüglich über die Verpflichtung zur Offenlegung informieren. Darüber hinaus
wird der Auftraggeber im Zuge der Offenlegung kenntlich machen, dass es sich, sofern dies der Fall ist, um Geschäftsgeheimnisse bzw. vertrauliche Informationen handelt, und darauf hinwirken, dass von den Maßgaben des §§ 16 ff. GeschGehG Gebrauch gemacht wird.
14. Vertragsstrafe bei Urheberrechtsverletzungen
Nutzt der Auftraggeber das fertige Produkt oder sonstige von Picture Colada im Zusammenhang mit dem
Auftrag erstellte Unterlagen oder Dateien, ohne hierzu berechtigt zu sein, und erfolgt dies schuldhaft, hat der
Auftraggeber für jeden Fall der Zuwiderhandlung bzw. im Falle eines Dauerverstoßes pro angefangener
Woche eine angemessene, nach billigem Ermessen von Picture Colada festzusetzende Vertragsstrafe an
Picture Colada zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt
vorbehalten.
15. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
15.1. Für diese Geschäftsbedingungen und das Vertragsverhältnis zwischen Picture Colada und dem
Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.2. Soweit nicht etwas anderes in Schrift- oder Textform vereinbart ist, hat Picture Colada die geschuldeten
Leistungen in seinen Geschäftsräumen in Koblenz zu erbringen.
15.3. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen
Gerichtsstand, ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von Picture Colada in Koblenz.
Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Gerichtsständen, bleiben unberührt.